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Umsetzung auf Bundesebene

Gender Mainstreaming ist eine Strategie zur Erreichung der Gleichstellung von Frauen und Männern, die in der Bundesverwaltung seit 2000 verpflichtend anzuwenden ist.

Die Grundlage für die Umsetzung von Gender Mainstreaming auf Bundesebene sind 6 Ministerratsbeschlüsse. Im Jahr 2000 wurde mit Beschluss des Ministerrates die Interministeriellen Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming eingerichtet. Die IMAG GMB unterstützt und begleitet die Gleichstellungsaktivitäten und kontinuierliche Umsetzung von Gender Mainstreaming in allen Ressorts und auf allen politischen Ebenen.  

In verschiedenen Etappen, die durch 6 Ministerratsbeschlüsse markiert sind, wurde die Anwendung dieser Strategie zunächst in Pilotprojekten und schließlich in der täglichen Verwaltungsroutine festgelegt.

Nicht nur 6 Ministerratsbeschlüsse zu Gender Mainstreaming zeigen, wie wichtig dieses Thema der Bundesregierung ist. Mit der verfassungsrechtlichen Verankerung von Gender Budgeting wurde ein wichtiger Beitrag zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern geleistet.

Politische Entwicklungen

Neben den rechtlichen Grundlagen bestehen politische Vorgaben zu Gender Mainstreaming in Form von 6 Ministerratsbeschlüssen. Die Ministerratsbeschlüsse stecken die wesentlichen Implementierungsphasen der Gender Mainstreaming-Strategie ab.

Mit dem Ministerratsbeschluss vom 11. Juli 2000 wurde die Interministerielle Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming eingerichtet. Mit der Verankerung von Gender Budgeting im Bundes-Verfassungsgesetz wurde 2009 das Gremium um den Zuständigkeitsbereich Gender Budgeting erweitert und als Interministerielle Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming/Budgeting (IMAG GMB) neu konstituiert.

Mit dem Ministerratsbeschluss vom 3. April 2002 wurde auf Basis der Empfehlungen der Interministeriellen Arbeitsgruppe ein Arbeitsprogramm zur Umsetzung von Gender Mainstreaming für die nächsten Jahre verabschiedet. Es beinhaltete z.B. die Durchführung und Evaluierung von Pilotprojekten und die verstärkte Durchführung von Schulungen. 

Der Ministerratsbeschluss vom 9. März 2004 enthält in Fortsetzung der bisherigen Beschlüsse Voraussetzungen für eine zielgerichtete Implementierung von Gender Mainstreaming auf Bundesebene. Mit diesem Ministerratsbeschluss wurde die Planung eines Cross Mentoring Projekts im Bundesdienst verankert.

Der Ministerratsbeschluss war auch ein wichtiger Schritt in Richtung geschlechtergerechter Haushaltsführung, denn es wurde beschlossen, dass die „Gender-Perspektive in alle budgetpolitischen Maßnahmen" berücksichtigt werden muss. Seit diesem Ministerratsbeschluss sind auch die geschlechtsspezifischen Auswirkungen von Gesetzen und Verordnungen darzustellen.

Mit Ministerratsbeschluss vom 5. März 2008 wurde die routinemäßige Anwendung von 2 im Auftrag der Frauenministerin erstellten Leitfäden zur Umsetzung von Gender Mainstreaming im Rahmen der legistischen Vorhaben und im Bereich der Budgeterstellung bekräftigt. Die Umsetzung der Strategie des Gender Mainstreaming in der Legistik und Gender Budgeting soll damit gewährleistet werden.

Der Ministerrat hat am 6. September 2011 einen Beschluss zur nachhaltigen Umsetzung von Gender Mainstreaming gefasst und dabei 5 Schwerpunkte festgelegt. Die auf Basis der Evaluierungsstudie "10 Jahre Gender Mainstreaming in der Bundesverwaltung" definierten Schwerpunkte sind 

  • die strukturelle Verankerung von Gender Mainstreaming in den Ressorts 
  • die nachhaltige Implementierung von Gender Mainstreaming in die Legistik
  • die Berücksichtigung von Genderaspekten bei Förderungen und öffentlicher Auftragsvergabe
  • die geschlechtsspezifische Datenerhebung in Berichten, Studien und Publikationen der Ressorts 
  • und die verstärkte Information, Schulung sowie Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gender Mainstreaming Projekte. Unterstrichen wurde auch, dass in jenen Bereichen, in denen bereits Erfolge erzielt wurden, wie in der geschlechtergerechten Haushaltsführung oder in der geschlechtergerechten Sprache, die Umsetzung von Gender Mainstreaming konsequent weiterzuführen ist.

Mit dem 6. Ministerratsbeschluss zu Gender Mainstreaming vom 4. März 2020 bekennt sich die Bundesregierung dazu, das Jubiläumsjahr 2020 aktiv zu unterstützen und die Gender Mainstreaming-Strategie weiterhin umfassend umzusetzen.

Link und Dokumente