15a-B-VG-Vereinbarung über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27
Ziel(e)
Zielgruppe(n)
(berufstätige) Eltern von Kleinkindern bis zum Schuleintritt
Inhalt
Der Bund stellt in den Kindergartenjahren 2022/23 bis 2026/27 jeweils 200 Millionen Euro an Zweckzuschüssen zur Verfügung. Davon stehen 80 Millionen Euro für den beitragsfreien Pflichtkindergarten, mindestens 61,2 Millionen Euro für den Ausbau des elementaren Bildungsangebots und mindestens 22,8 Millionen Euro für die frühe sprachliche Förderung zur Verfügung. Die restlichen 36 Millionen können flexibel für die beiden letztgenannten Bereiche eingesetzt werden. Die Länder müssen mit 63 Millionen Euro jährlich kofinanzieren.
Projektinformationen
- Organisation:
- Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Bundeskanzleramt
- Projektzeitraum:
- seit September 2022
- Themenbereich(e):
- Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz, Frauen und Gleichstellung, Integration, Vereinbarkeit, Familie und Jugend, Wissenschaft, Schule und berufliche Bildung
- Art der Maßnahme(n):
- Legislative Maßnahme, Budgetäre Maßnahme
- Projektauswirkung:
- extern
- Projektdurchführung:
-
extern
- Kontakt:
-
Bundeskanzleramt
Magistra Martina Staffe-Hanacek
E-Mail: martina.staffe-hanacek@bka.gv.atBundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Alexander Kissner
E-Mail: alexander.kissner@bmbwf.gv.at - Links:
- Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)