Erhebung der Bugdetausgaben für Gleichstellung und Gewaltschutz

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein gesellschaftspolitischer Auftrag, zu dem sich die Bundesregierung mehrfach bekannt hat und der in der österreichischen Rechtsordnung verankert ist. Seit 2009 besteht zudem die verfassungsrechtliche Verpflichtung, bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben. Diese Staatszielbestimmung wird auf Bundesebene im Rahmen der wirkungsorientierten Haushaltsführung umgesetzt. Neben den Gleichstellungszielen, die von allen Bundesministerien und Obersten Organen verpflichtend zu formulieren und durch entsprechende Maßnahmen umzusetzen sind, ist auch die finanzielle Dimension von hoher Relevanz.

Die Erhebung der Budgetausgaben des Bundes steht im Zusammenhang mit der Entschließung des Nationalrates vom 28. Februar 2024 betreffend „Gender Budgeting weiterentwickeln“, auf die im Regierungsprogramm 2025–2029 Bezug genommen wird. Die Erhebung der Budgetausgaben in den Bereichen Gewaltprävention und Gewaltschutz basiert zudem auf dem Bericht des Rechnungshofes „Gewalt- und Opferschutz für Frauen“ vom 25. August 2023.

Die Informationen zu den Budgetausgaben des Bundes für frauen- und gleichstellungsfördernde Maßnahmen sowie für Gewaltschutz und Gewaltprävention sollen zur Weiterentwicklung des Gender Budgeting beitragen.

Erhebung der budgetären Mittel für frauen- und gleichstellungsfördernde sowie gewaltspezifische Maßnahmen

Mittels einer ressortübergreifenden Erhebung im Rahmen der IMAG GMB werden die Budgetausgaben des Bundes für frauen- und gleichstellungsfördernde Maßnahmen sowie für spezifische Maßnahmen im Bereich Gewaltprävention und Gewaltschutz auszugsweise erfasst und sichtbar gemacht. Die Ergebnisberichte über Budgetausgaben des Bundes zur Stärkung von Frauen und Gleichstellung sowie zum Abbau von geschlechtsspezifischer Gewalt bieten einen Überblick über diese Budgetmittel.

Dokumente und Links