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Änderung des Hochschulgesetzes 2005 durch das BGBl. I Nr. 129/2017

Ziel(e)

Integration einer Bestimmung in das Hochschulgesetz 2005, nach der für Pädagogische Hochschulen ein Gleichstellungsplan als Teil der Satzung zu regeln ist.

Zielgruppe(n)

Angehörige (Studierende, Verwaltungs-, Lehrpersonal sowie sonstige Mitglieder von Organen der PH) der Pädagogischen Hochschulen.

Inhalt

Der Gleichstellungsplan dient der Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur tatsächlichen Gleichstellung gemäß Art. 7 Abs. 2 und 3 B-VG sowie des B-GlBG im Hinblick auf die Gleichstellung von Frauen und Männern. Im Gleichstellungsplan sind insbesondere die Bereiche Vereinbarkeit und Antidiskriminierung zu regeln.

Ergebnisse

Die Bestimmung stärkt die Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen an den Pädagogischen Hochschulen in ihrer Tätigkeit.

Projektinformationen

Organisation:
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Projektzeitraum:
seit Januar 2017
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz, Öffentlicher Dienst, Wissenschaft, Schule und berufliche Bildung
Art der Maßnahme(n):
Legislative Maßnahme
Projektauswirkung:
intern, extern
Projektdurchführung:
intern mit externer Unterstützung
Kontakt:

Mag.a Roswitha Tschenett