Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Erfahren Sie mehr in der Seite "Datenschutzinformation".

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

Ziel(e)

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (ea KBG) wurde 2010 als weitere Bezugsvariante des Kinderbetreuungsgeldes eingeführt. Ziel des ea KBG ist die Erhöhung der Wahlfreiheit für erwerbsorientierte Eltern mit der Intention, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, sowie die Väterbeteiligung zu stärken.

Zielgruppe(n)

(gut verdienende) Mütter und Väter

Inhalt

Das ea KBG kann bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile 426 Tage ab Geburt des Kindes bezogen werden, wovon 61 Tage als Partnertage dem zweiten Elternteil unübertragbar vorbehalten sind. Die Bezugshöhe beträgt 80% der Letzteinkünfte - max. 66 Euro täglich (rund 2.000 Euro monatlich). Da das ea KBG eine Art Einkommensersatz ist, ist ein Zuverdienst nur im Ausmaß von derzeit 7.300 Euro pro Kalenderjahr zulässig. Berücksichtigt werden nur die Einkünfte desjenigen Elternteils, der das KBG bezieht. Die Eltern können beim ersten Wechsel bis zu 31 Tagen parallel KBG beziehen.
Partnerschaftsbonus: Haben die Eltern das Kinderbetreuungsgeld zu annähernd gleichen Teilen (50:50 bis 60:40) und mindestens je 124 Tage rechtmäßig und tatsächlich bezogen, so gebührt jedem Elternteil auf Antrag ein Partnerschaftsbonus in Höhe von je 500 Euro (Einmalzahlung).

Ergebnisse

Das Kinderbetreuungsgeld, der Familienzeitbonus und der Partnerschaftsbonus wurden von 2018 bis 2020 evaluiert. Die 2021 übermittelten Ergebnisse werden derzeit analysiert.

Projektinformationen

Organisation:
Bundeskanzleramt
Projektzeitraum:
seit Januar 2010
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz, Vereinbarkeit, Familie und Jugend
Art der Maßnahme(n):
Legislative Maßnahme
Projektauswirkung:
extern
Projektdurchführung:
intern mit externer Unterstützung
Kontakt:

Bundeskanzleramt, Abteilung VI/3
Magistra Regine Gaube
E-Mail: regine.gaube@bka.gv.at

Links:
Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld