Frauenanteil an der Bundesquote der Aufsichtsratsgremien von Unternehmen an denen der Bund mit 50% und mehr beteiligt ist

Ziel(e)

Die österreichische Bundesregierung verpflichtete sich per Ministerratsbeschluss vom 15. März 2011 dazu, den Frauenanteil in Aufsichtsgremien der Unternehmen, an denen der Bund mit 50 Prozent oder mehr beteiligt ist, bis 31. Dezember 2013 auf 25 Prozent zu erhöhen. Bis 31. Dezember 2018 sollte die Beteiligung der Frauen auf 35 Prozent angehoben werden, diese Vorgabe wurde bis Ende 2019 verlängert. Mit Ministerratsbeschluss vom 3. Juni 2020 wurde festgelegt, dass der Frauenanteil in diesen staatsnahen Unternehmen auf 40 Prozent angehoben werden soll.

Mit Ministerratsbeschluss vom 16. April 2025 folgte eine weitere Anhebung des Zielwerts der Bundes-Frauenquote in den jeweiligen Aufsichtsgremien auf 50 Prozent.

Zielgruppe(n)

  • Frauen, die Interesse an einem Aufsichtsratsposten haben
  • Politikerinnen
  • interessierte Öffentlichkeit

Inhalt

Die Erhöhung des Bundes-Frauenanteils in Aufsichtsräten staatsnaher Unternehmen (mindestens 50 Prozent Bundesbeteiligung) wurde am 16. April 2025 im Ministerrat beschlossen. Die neu festgelegte Quote von 50 Prozent soll - unter Berücksichtigung von Funktionsperioden und Bestellungszeiträumen - innerhalb der aktuellen Legislaturperiode erreicht werden.

Der Stand dieser Selbstverpflichtung wird jährlich in einem Fortschrittsbericht überprüft.

Ergebnisse

Gemäß dem Fortschrittsbericht 2026 für den Berichtszeitraum: 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025 betrug der Bundes-Frauenanteil in den Aufsichtsräten staatsnaher Unternehmen (mindestens 50 Prozent Bundesbeteiligung) im Durchschnitt 55,3 Prozent: 136 der 246 vom Bund entsandten Aufsichtsratsmitglieder waren Frauen. Im Vergleich zum Berichtszeitraum 2024 war 2025 ein Anstieg von 2,3 Prozentpunkten zu verzeichnen (2024: 53,0 Prozent).

Projektinformationen

Organisation:
Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Projektzeitraum:
seit März 2011
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz, Öffentlicher Dienst, Wirtschaft
Art der Maßnahme(n):
Politische Maßnahme
Projektauswirkung:
intern, extern
Projektdurchführung:
intern
Kontakt:

Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Sektion III - Frauenangelegenheiten und Gleichstellung
Abteilung III/1
E-Mail: strategie.frauen@bmfwf.gv.at

Links:
Frauen in wirtschaftlichen Führungspositionen