Frauenbildungsfonds

Ziel(e)

Der Frauenbildungsfonds (folgend FBF genannt) soll Frauen während einer Qualifizierungsphase finanziell unterstützen. Für Frauen, die eine Berufsausbildung benötigen, um ein gesichertes Einkommen zu erzielen, die  wieder ins Berufsleben einsteigen oder zurückkehren wollen oder sich beruflich umorientieren müssen, wird ein Förderangebot geschaffen, das nur dann genutzt werden kann, wenn keine andere Institution Unterstützung anbietet.

Ziel ist es, durch die existenzsichernde Maßnahme Frauen am Arbeitsmarkt langfristig zu integrieren.

Zielgruppe(n)

Die Förderung kann Förderwerberinnen nur gewährt werden, wenn die Förderwerberin ihren Hauptwohnsitz in Kärnten hat, sonstige Fördermöglichkeiten ausgeschöpft wurden, nicht gegeben sind, oder
damit nicht das Auslangen gefunden werden kann,

  • durch die Qualifizierungsmaßnahme die Aussicht auf eine nachhaltige, eigenständige Existenzsicherung und die Integration in den Arbeitsmarkt gegeben ist, darunter sind insbesondere Qualifizierungsmaßnahmen in Berufssparten zu verstehen, deren Bedarf an Arbeitskräften zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht gedeckt werden kann.
  • das monatliche Einkommen eine Höhe von maximal 1.200 EUR (netto) nicht überschreitet. Als Einkünfte gelten alle Einkommensarten im Sinne des Einkommenssteuergesetzes sowie Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Witwen-, Witwer- oder Waisenpensionen, Ehegattenunterhalt, Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgesetz, die Ausgleichszulage, Mindestsicherung oder Sozialhilfe.
  • Sonstige Einkommen sind: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Rehabilitationsgeldbezug, Leibrenten, Eingliederungsmaßnahmen, der Einheitswertbescheid von land- und forstwirtschaftlichen Grundvermögen.
  • Bei geringfügiger Überschreitung der Einkommensgrenze kann nach Einzelfallprüfung bei besonderen Härten von dieser als Fördervoraussetzung abgesehen werden.

Inhalt

Existenzsichernde Maßnahme

Ergebnisse

Mehr Frauen in Erwerbsarbeit

Projektinformationen

Organisation:
Amt der Kärntner Landesregierung
Projektzeitraum:
seit Oktober 2019
Themenbereich(e):
Frauen und Gleichstellung, Finanzen, Gesundheit
Art der Maßnahme(n):
Budgetäre Maßnahme, Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme
Projektauswirkung:
extern
Projektdurchführung:
intern
Kontakt:

Amt der Kärntner Landesregierung
Referat für Frauen und Gleichstellung
Völkermarkter Ring 31, 9020 Klagenfurt
E-Mail: abt13.frauen@ktn.gv.at

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