Kinderbetreuungs-Beihilfe

Ziel(e)

Das Ziel der Kinderbetreuungs-Beihilfe des AMS ist es, durch einen finanziellen Zuschuss zu einer arbeitsmarktkompatiblen Kinderbetreuung, die Aufrechterhaltung von bestehenden Arbeitsverhältnissen sicherzustellen und den (Wieder-)Einstieg von Eltern in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Zielgruppe(n)

Zur Zielgruppe gehören sowohl Personen die an einer AMS-Maßnahme teilnehmen, als auch jene die eine Arbeit aufnehmen. Zusätzlich können auch Personen gefördert werden wenn sich ihr bestehendes Arbeitsverhältnis (z.B. Erhöhung der Arbeitszeit) oder die bisherige Kinderbetreuung (z.B. Schließung der bestehenden Einrichtung) ändert.

Voraussetzung ist, dass das betroffene Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, unter 15, bzw. bei behinderten Kindern unter 18, Jahre alt ist und das monatliche Bruttoeinkommen unter 2.700 Euro liegt.

Inhalt

Ein zentrales Instrument um Personen mit Betreuungspflichten in Beschäftigung zu halten oder den (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern ist die Kinderbetreuungs-Beihilfe. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss zu den Kosten für eine arbeitsmarktkompatible Kinderbetreuung. Die Kinderbetreuungs-Beihilfe kann für bis zu 156 Wochen genehmigt werden und soll dabei helfen, die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und familiären Verpflichtungen zu verbessern und finanzielle Hürden beim beruflichen Einstieg abzubauen.

Abhängig vom monatlichen Bruttoeinkommen, den Betreuungskosten und ob man für das Kind Kinderbetreuungsgeld erhält, unterstützt das AMS die Kinderbetreuung mit bis zu 300 Euro pro Monat.

Ergebnisse

Die Kinderbetreuungs-Beihilfe steht grundsätzlich sowohl Frauen als auch Männern zur Verfügung, sie wird allerdings großteils von Frauen in Anspruch genommen. Im Jahr 2024 erhielten rund 9.300 Personen eine Kinderbetreuungs-Beihilfe, davon waren circa 9.100 Frauen und rund 200 Männer.

Projektinformationen

Organisation:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Projektzeitraum:
unbekannt
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz, Frauen und Gleichstellung, Vereinbarkeit, Familie und Jugend, Wirtschaft
Art der Maßnahme(n):
Sonstiges
Projektauswirkung:
extern
Projektdurchführung:
intern
Kontakt:

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung IX/A/10
Johannes Weiler, MA MA MSc
E-Mail: johannes.weiler@sozialministerium.gv.at

Links:
AMS - Kinderbetreuungsbeihilfe