Kinderbetreuungsgeld-Konto und Familienzeitbonus
Ziel(e)
Mehr Flexibilität beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes, Förderung der Partnerschaftlichkeit bei der Kinderbetreuung (Partnerschaftsbonus), gute Rahmenbedingungen für den Aufbau der emotionalen Bindung des Kindes an den Vater (Familienzeitbonus).
Zielgruppe(n)
Familien, Mütter und Väter
Inhalt
Die Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes als Konto kann innerhalb eines vorgegebenen Rahmens von 365 bis zu 851 Tagen ab der Geburt des Kindes für einen Elternteil bzw. von 456 bis 1.063 Tagen bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile flexibel gewählt werden. Die Höhe beträgt in der kürzesten Variante 33,88 Euro pro Tag, in der längsten Variante 14,53 Euro täglich. Die Eltern können beim ersten Wechsel bis zu 31 Tagen parallel KBG beziehen. Partnerschaftsbonus: Haben die Eltern das Kinderbetreuungsgeld-Konto zu annähernd gleichen Teilen (50:50 bis 60:40) und mindestens je 124 Tage rechtmäßig und tatsächlich bezogen, so gebührt jedem Elternteil auf Antrag ein Partnerschaftsbonus in Höhe von je 500 Euro (Einmalzahlung).
Familienzeitbonus: Für erwerbstätige Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt des Kindes für 28 bis 31 Tage intensiv und ausschließlich der Familie widmen und ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, das heißt Familienzeit nehmen, ist ein Familienzeitbonus in Höhe von 22,60 Euro täglich vorgesehen.
Ergebnisse
Erwartet werden eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Inanspruchnahme des pauschalen Kinderbetreuungsgeldes, eine Erhöhung der Väterbeteiligung beim Kinderbetreuungsgeld sowie die Steigerung der Anzahl jener Väter, die sich nach der Geburt der Familienzeit widmen. Das Kinderbetreuungsgeld, der Familienzeitbonus und der Partnerschaftsbonus wurden von 2018 bis 2020 evaluiert. Die 2021 übermittelten Ergebnisse werden derzeit analysiert.
Projektinformationen
- Organisation:
- Bundeskanzleramt
- Projektzeitraum:
- seit März 2017
- Themenbereich(e):
- Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz, Frauen und Gleichstellung, Vereinbarkeit, Familie und Jugend, Männer
- Art der Maßnahme(n):
- Legislative Maßnahme
- Projektauswirkung:
- extern
- Projektdurchführung:
-
extern
- Kontakt:
-
Bundeskanzleramt, Abteilung VI/3
Magistra Regine Gaube
E-Mail: regine.gaube@bka.gv.at - Links:
- Kinderbetreuungsgeld