Leistungsvereinbarungen zwischen Universitäten und BMBWF für den Zeitraum 2019-2021 (neu u.a. Kaskaden-Modell)

Ziel(e)

Zur  Ausarbeitung der Leistungsvereinbarung (2019-2021) hat das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung den Universitäten im Bereich Geschlechtergleichstellung und Diversitätsmanagement Handlungsfelder vorgeben. Diese basieren unter anderem auf europäischen und nationalen Übereinkünften wie dem Gleichstellungsziel des UG 31 Wissenschaft und Forschung, dem ERA-Gleichstellungsziel sowie der Nationalen Strategie zur sozialen Dimension in der Hochschulbildung.

Zielgruppe(n)

Frauen und Männer in allen Ausbildungs- und Personalkategorien der Universitäten, in denen sie unterrepräsentiert sind.

Inhalt

Die Maßnahmen von Universitäten sollen folgende Handlungsfelder im Bereich Gleichstellung ansprechen:

  1. Integration der Geschlechterperspektive in Strukturen, Prozesse und Policies/ Förderung einer reflexiven Wissenschaftskultur (Kulturwandel), in der Geschlechtergerechtigkeit ein Qualitätskriterium für die Weiterentwicklung der Universität ist /Aufbau von Genderkompetenz und -expertise bei den Angehörigen der Universität / Gender Mainstreaming in budgetären Prozessen (unter anderem Gender Pay Gap) / Unterstützung der Vereinbarkeit von Studium und/oder Beruf mit Betreuungspflichten für Kinder und pflegebedürftige Angehörige
  2.  Integration der Dimension Geschlecht in Forschungsinhalte und die forschungsgeleitete Lehre/ Förderung der Etablierung der Geschlechterforschung in wissenschaftlichen Disziplinen im Sinne eines interdisziplinären Zugangs-Sichtbarmachen von Forschungsleistungen auf diesem Gebiet/ Verankerung der Geschlechterforschung in den Curricula und Sicherstellung einer qualitätsvollen Lehre auf diesem Gebiet durch Lehrende (wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Universität)
  3.  Ausgeglichene Geschlechterverhältnisse in allen Positionen und Funktionen/ Reduktion vertikaler Segregation (Führungspositionen, wissenschaftlicher Nachwuchs und Kollegialorgane); potenzialorientierte Zielvorgaben für Steigerungsraten bei Professuren und Laufbahnstellen (obligate Leistungsbeiträge zum Gleichstellungsziel im Rahmen der Wirkungsorientierung); Reduktion horizontaler Segregation (zum Beispiel mehr Frauen in Technik und Informatik sowie Integration von Männern in frauendominierte Bereiche)

Ebenso gab es Vorgaben hinsichtlich des Diversitätsmanagements an den Universitäten: Zur Förderung einer diversitätsorientierten Gleichstellungspolitik, die alle Diversitätsmerkmale miteinschließt, sind neben der Berücksichtigung einschlägiger Strategien und hochschulpolitischen Debatten zum Thema auch Maßnahmen zur Förderung des gesellschaftlichen Bewusstseins für eine diversitätsorientierte und diskriminierungsfreie Kultur an der Universität umzusetzen.

Dafür gelten folgende Zielsetzungen:

  1.  Umsetzung des universitären Gleichstellungsplans und Monitoring der Fortschritte
  2.  Weiterentwicklung des Diversitätsmanagements: Identifizierung relevanter Zielgruppen und Maßnahmen sowie Monitoring der Fortschritte

Ergebnisse

Diese Vorgaben bildeten die Basis für die universitären Leistungsvereinbarungen 2019-2021, die im Wesentlichen im Jahr 2018 ausverhandelt wurden.

Projektinformationen

Organisation:
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Projektzeitraum:
Jänner 2019 - Dezember 2021
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz, Wissenschaft, Schule und berufliche Bildung
Art der Maßnahme(n):
Sonstiges
Projektauswirkung:
intern, extern
Projektdurchführung:
intern mit externer Unterstützung
Kontakt:

Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Präs/1 – Gleichstellung und Diversitätsmanagement
Dr.in Roberta Schaller-Steidl
E-Mail: roberta.schaller-steidl@bmbwf.gv.at

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