Leitfaden für Gender Mainstreaming in der Legistik

Ziel(e)

Der Leitfaden soll Legistinnen und Legisten dabei unterstützen, Gesetze und Verordnungen bereits in ihrer Entstehungsphase einer systematischen Prüfung hinsichtlich ihrer gleichstellungsrelevanten Aspekte unterziehen zu können. Es wurde daher ein Gender Mainstreaming Leitfaden zur Erhebung sowie Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte bei der Erarbeitung von Normvorhaben auf Grundlage des Ministerratsbeschlusses vom 7. März 2004 (Pkt. 6) ausgearbeitet.

Zielgruppe(n)

Legistinnen und Legisten

Inhalt

Gerade Gesetze sollen genau das bewirken, wozu sie geschaffen wurden, sie sollen überdies von den Betroffenen akzeptiert werden und dabei wenig kosten. Zur Erreichung dieser Ziele trägt wesentlich die Durchführung einer systematischen Gleichstellungsprüfung von Gesetzen und Verordnungen bereits in ihrer Entstehungsphase bei. Dabei können Folgen und Nebeneffekte von geplanten Rechtsnormen ermittelt und behoben beziehungsweise vermieden werden.

Der Leitfaden für Gender Mainstreaming in der Legistik bietet Anwenderinnen und Anwendern in Bund, Länder und Gemeinden praxisorientierte Vorschläge, wie an die Umsetzung dieser Zielsetzung herangegangen werden kann. Ergänzt wird der Leitfaden von einer Checkliste sowie einem beispielhaften Fragenkatalog.

Ergebnisse

Der Leitfaden für Gender Mainstreaming in der Legistik war ein wesentlicher Ausgangspunkt bzw. Vorläufer um das Instrument der wirkungsorientierten Folgenabschätzung zu entwickeln.

Projektinformationen

Organisation:
Bundeskanzleramt
Projektzeitraum:
Jänner 2007 - Juni 2007
Themenbereich(e):
Frauen und Gleichstellung, Öffentlicher Dienst, Sonstiges
Art der Maßnahme(n):
Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit
Projektauswirkung:
intern, extern
Projektdurchführung:
intern mit externer Unterstützung
Kontakt:

Bundeskanzleramt, Sektion III - Frauenangelegenheiten und Gleichstellung
Abteilung III/1
E-Mail: strategie.frauen@bka.gv.at

Links:
Leitfaden für Gender Mainstreaming in der Legistik