Ministerratsbeschluss zur Erhöhung des Frauenanteils in den Aufsichtsgremien der Unternehmen mit einem Bundesanteil von 50 Prozent und darüber
Ziel(e)
Die österreichische Bundesregierung verpflichtete sich per Ministerratsbeschluss vom 15. März 2011 dazu, den Frauenanteil in Aufsichtsgremien der Unternehmen, an denen der Bund mit 50 Prozent oder mehr beteiligt ist, bis 31. Dezember 2013 auf 25 Prozent zu erhöhen. Bis 31. Dezember 2018 sollte die Beteiligung der Frauen auf 35 Prozent angehoben werden, diese Vorgabe wurde bis Ende 2019 verlängert.
Mit Ministerratsbeschluss vom 3. Juni 2020 wurde festgelegt, dass der Frauenanteil in diesen staatsnahen Unternehmen auf 40 Prozent angehoben werden soll.
Zielgruppe(n)
- Frauen, die Interesse an einem Aufsichtsratsposten haben
- Politikerinnen
- interessierte Öffentlichkeit
Inhalt
Die bereits im Regierungsprogramm festgeschriebene Erhöhung des Frauenanteils staatsnaher Unternehmen (mindestens 50 Prozent Bundesbeteiligung) wurde am 3. Juni 2020 im Ministerrat beschlossen. Die neu beschlossene Quote von 40 Prozent soll - unter Berücksichtigung von Funktionsperioden und Bestellungszeiträumen - innerhalb der aktuellen Legislaturperiode erreicht werden.
Der Stand dieser Selbstverpflichtung wird jährlich in einem Fortschrittsbericht überprüft.
Ergebnisse
Gemäß dem Fortschrittsbericht 2024 (Berichtszeitraum: 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023) betrug der Bundes-Frauenanteil in den Aufsichtsräten staatsnaher Unternehmen (mindestens 50 Prozent Bundesbeteiligung) im Durchschnitt 51,4 Prozent: 146 der 284 vom Bund entsandten Aufsichtsratsmitglieder waren Frauen. Im Vergleich zum Berichtszeitraum 2022 war 2023 ein Anstieg von 1,4 Prozentpunkten zu verzeichnen (2022: 50,0 Prozent).
Projektinformationen
- Organisation:
- Bundeskanzleramt, Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
- Projektzeitraum:
- seit März 2011
- Themenbereich(e):
- Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz, Öffentlicher Dienst, Wirtschaft
- Art der Maßnahme(n):
- Politische Maßnahme
- Projektauswirkung:
- intern, extern
- Projektdurchführung:
-
intern
- Kontakt:
-
Bundeskanzleramt, Sektion III - Frauenangelegenheiten und Gleichstellung
Abteilung III/1
E-Mail: strategie@bka.gv.atBundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Mag.a Sylvia Vana
E-Mail: sylvia.vana@bmaw.gv.at