Novelle der Wissensbilanzverordnung – WBV (BGBl. II Nr. 97/2016) und Adaptierung des WBV-Arbeitsbehelfs (Version 10.0)
Ziel(e)
Weiterentwicklung des Gleichstellungs-Berichtswesens der öffentlichen Universitäten: Erhöhung der Validität bestehender Gleichstellungs-Kennzahlen und Schärfung der Voraussetzungen, im Bereich Gleichstellung durch Kennzahlen bzw. Interpretationsempfehlungen derselben spezifischere Informationen zu ihrem qualitativen Umfeld zu erhalten.
Zielgruppe(n)
Angehörige der Universität (Frauen und Männer).
Inhalt
Mit der Novellierung der WBV (BGBl. II Nr. 97/2016) wurde die rechtliche Grundlage für erstmalig drei Humankapitalkennzahlen im Bereich Gleichstellung, die in der Wissensbilanz der Universitäten auszuweisen sind, geschaffen:
Frauenquote in Kollegialorganen, Lohngefälle zwischen Frauen und Männern sowie Repräsentanz von Frauen in Berufungsverfahren.
Mit der WBV-Novelle wurde nicht nur die Validität bestehender Gleichstellungs-Kennzahlen wie etwa dem „Lohngefälle zwischen Frauen und Männern“ erhöht, sondern es wurden mit der WBV 2016 und dem zugehörigen WBV-Arbeitsbehelf 10.0 die Voraussetzungen geschärft, im Bereich Gleichstellung durch Kennzahlen bzw. Interpretationsempfehlungen derselben spezifischere Informationen zu ihrem qualitativen Umfeld zu erhalten. Damit soll der Interdependenz der beiden Policyfelder „Fix the Numbers“ (Erhöhung der Anzahl von Frauen in Positionen, in denen sie an der Universität unterrepräsentiert sind) und „Fix the Institution“ (Integration der Dimension Geschlecht in universitäre Prozesse und Strukturen) Rechnung getragen werden.
Ergebnisse
Mit dem neu eingeführten Prozessindikator „Repräsentanz von Frauen in Berufungsverfahren“ wird erstmals der gesamte Prozess der Berufungsverfahren (von den BewerberInnen über das Hearing zum Dreiervorschlag bis hin zur letztlichen Berufung durch die/den Rektor/in) für unbefristete Professuren in Österreich abgebildet und transparent gemacht. Gleichstellungsaspekte, in denen nach Erfahrungen von AkteurInnen in Berufungsverfahren Reformbedarf besteht (z.B. Zusammensetzung der Berufungskommissionen sowie ein gewisses Maß an Verfahrenstransparenz) werden durch den Prozessindikator offen gelegt. Die qualitätsgesicherten jährlichen Lieferungen dieser und der weiteren Gleichstellungs-Kennzahlen durch die Universitäten sind im datawarehouse uni:data des BMWFW auch online unter „Auswertungen-Wissensbilanzen Universitäten-Intellektuelles Vermögen-Humankapital“ abrufbar. Siehe www.bmbwf.gv.at
Projektinformationen
- Organisation:
- Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
- Projektzeitraum:
- seit Januar 2010
- Themenbereich(e):
- Wissenschaft, Schule und berufliche Bildung
- Art der Maßnahme(n):
- Legislative Maßnahme
- Projektauswirkung:
- intern, extern
- Projektdurchführung:
-
intern
- Kontakt:
-
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Doktorin Roberta Schaller-Steidl
E-Mail: roberta.schaller-steidl@bmwfw.gv.at