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Telearbeit im BMEIA

Ziel(e)

Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Inland

Zielgruppe(n)

Weibliche und männliche Bedienstete, denen die Telearbeit von zuhause aus die Erfüllung familiärer Verpflichtungen (Kindererziehung, Pflege einer/s Angehörigen) wesentlich erleichtert bzw. die aus gesundheitlichen Gründen (besondere Bedürfnisse) ihre Arbeit teilweise besser von zuhause aus verrichten können.

Inhalt

Nach einem einjährigen Pilotprojekt Start von Telearbeit im BMEIA am 1.10.2015. Telearbeit muss von den Bediensteten jedes Jahr neu begründet beantragt werden und wird maximal an zwei Arbeitstagen pro Woche gewährt. Voraussetzung dafür ist, dass die betreffenden Bediensteten über einen eigenen Internet-Anschluss sowie PC/Laptop verfügen. Im Wege der EDV-Abteilung des BMEIA wird sodann eine Zugangsberechtigung zum elektronischen Arbeitsplatz des jeweiligen Bediensteten erteilt. Die Bediensteten müssen während der Telearbeitszeit über das Diensthandy erreichbar sein.

Ergebnisse

Durch flexible Arbeitszeiten und teilweises Verrichten der Arbeit von zuhause aus, können Inlands-Bedienstete in Vollbeschäftigung gehalten werden. Telearbeit kommt weiblichen und männlichen Bediensteten zwar gleichermaßen zugute, wird aber im BMEIA von mehr Frauen als Männern in Anspruch genommen. Der Frauenanteil bei Telearbeit beträgt mit Stichtag 6.8.2018 67,25%.

Projektinformationen

Organisation:
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Projektzeitraum:
seit Januar 2015
Themenbereich(e):
Frauen und Gleichstellung, Sonstiges
Art der Maßnahme(n):
Organisations- und Personalentwicklungsmaßnahme
Projektauswirkung:
intern
Projektdurchführung:
intern
Kontakt:

Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres
Referat VI.1.f
Elisabeth Schrammel