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Wirkungsorientierte Steuerung

Auf Bundesebene ist Gender Budgeting seit 2013 im Rahmen der Wirkungsorientierung umzusetzen. Die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern wird in allen Phasen des Verwaltungshandelns von der Zielformulierung über die Umsetzung der Ziele bis hin zur Evaluierung der Zielerreichung explizit berücksichtigt. 

In der Praxis bedeutet das, dass alle Bundesministerien und obersten Organe (Parlament, Verfassungsgerichtshof etc.) verpflichtet sind, für den jährlichen Bundesvoranschlag neben dem Leitbild maximal fünf Wirkungsziele festzulegen. Eines der Wirkungsziele hat ein Gleichstellungsziel zu sein. In Umsetzung der Wirkungsziele sind maximal fünf Maßnahmen einschließlich einer Gleichstellungsmaßnahme festzulegen und geeignete Indikatoren zur Überprüfung der Zielerreichung anzugeben.

Der Gleichstellungsaspekt ist die einzige wirkungsorientierte Zielsetzung, die von allen Ressorts zu berücksichtigen ist. Damit ist es gelungen, mehr Transparenz über die Ziele der Politik und eine verstärkte Ergebnisorientierung von Politik und Verwaltung zu erlangen. Mit diesem starken Bekenntnis zur Gleichstellung in der österreichischen Verfassung und dem Bundeshaushaltsgesetz 2013 kommt Österreich auch international eine Vorbildfunktion zu.

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